Beiträge & Gebühren
Mitgliedsbeiträge |
|
Monatlich
|
Vierteljährlich |
Jährlich |
Aufnahmegebühr
|
Vollmitglieder |
|
22,00 € |
66,00 € |
264,00 € |
einmalig 22,00 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
|
15,00 € |
45,00 € |
180,00 € |
einmalig 15,00 € |
Familienbeitrag |
|
40,00 € |
120,00 € |
480,00 € |
einmalig 40,00 € |
Auszubildende, Studierende bis 25 Jahre, Bundesfreiwilligendienstleistende, Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Nachweis erforderlich)
|
|
15,00 € |
45,00 € |
180,00 € |
einmalig 15,00 € |
Fördernde Mitglieder nach §4 (2) c) der Satzung (Fördermitglieder sind zur Teilnahme an Online-Angeboten berechtigt) |
|
7,00 € |
21,00 € |
84,00 € |
einmalig 7,00 € |
Kinderbetreuung |
|
8,00 € |
24,00 € |
96,00 € |
|
Mahngebühr |
|
1. Mahnung:
5,00 €
|
2. Mahnung:
10,00 €
|
|
|
Zusatzgebühren (in der Geschäftsstelle ist nur Barzahlung möglich) |
|
|
|
|
|
Schnupperstunde
|
|
kostenlos
|
|
|
|
10er Karten für Nichtmitglieder
Erwachsene (auch Eltern-Kind-Turnen)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende, Studierende bis 25 Jahre, Bundesfreiwilligendienstleistende, Empfänger von Sozialleistungen, Kinderbetreuung und Nordic Walking
|
|
90,00 €
60,00 €
|
|
|
|
Spezielle Kursangebote mit Anmeldung kosten für Mitglieder zusätzlich pro Stunde 1,50 € und für Nichtmitglieder pro Stunde 9,00 €.
|
Sportbetrieb
Als Mitglied können Sie bei uns alle Sportangebote in Anspruch nehmen. Für abgeschlossene Kurse müssen Sie sich in der Geschäftsstelle anmelden.
Bei konkreten Fragen zum Sportbetrieb nehmen Sie bitte mit der in Frage kommenden Abteilung Kontakt auf.
Den Beitrag für das Wanderheim in Bichl und das Willy-Merkl-Haus in Spitzing bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
Schnupperstunde
Eine Schnupperstunde ist kostenlos. Sie brauchen sich dazu nicht anmelden. Bei Kursen mit Anmeldung ist keine Schnupperstunde möglich.
Eltern-Kind-Turnen
Die volljährige Person, die mit dem Kind am Eltern-Kind-Turnen teilnimmt, muss Mitglied sein. Das Kind oder die Kinder sind beitragsfrei.
Familienbeitrag
Eine Familie besteht mindestens aus einem Elternteil und ihrem minderjährigen Kind im selben Haushalt. Mit minderjährigen Kindern gleichgestellt sind Kinder in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre, solange diese noch im Haushalt der Eltern leben. Als Eltern gelten auch Stiefeltern, wenn diese mit dem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.
Ermäßigter Beitrag
Der ermäßigte Beitrag wird nur gewährt, wenn dieser nachgewiesen ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist bei Antragstellung vorzulegen. Nach Ablauf einer Bescheinigung ist eine Folgebescheinigung spätestens nach drei Monaten unaufgefordert einzureichen. Mitglieder, die keine Bescheinigung vorlegen, sind verpflichtet, den regulären Beitrag zu zahlen. Anerkannt werden nur Ausbildungen, die nach dem BAföG grundsätzlich förderfähig sind. Es wird kein Beitrag zurückerstattet!
Eltern können für Ihre Kinder und Jugendliche beim Jobcenter/Bürgerhaus die Übernahme der Mitgliedsbeiträge beantragen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten.
Zahlungsmodalitäten
Die Beiträge werden wie folgt vierteljährlich per Lastschrift eingezogen:
02.01./1.Quartal; 01.04./2.Quartal; 01.07./3.Quartal; 01.10./4.Quartal. Bei Mitgliedseintritten nach dem 01.10. eines Jahres wird der ausstehende Beitrag am 20.12. des Jahres abgebucht.
Sport- und Jugendheim Bichl
Die Kosten für die Übernachtung in Bichl reduziert sich bei der Belegung des ganzen Hauses um 50%, wenn am nächsten Tag ein Werktag -außer Samstag- ist.
Reservierungen für einzelne Zimmer sind frühestens sechs Wochen vorher möglich. Wird nicht das ganze Haus belegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Gäste auch vor Ort sind.
Übungsleiter/Helfer
Ordentliche Mitglieder, die als Übungsleiter oder Helfer mindestens 50 Übungsstunden im Jahr ableisten, erhalten auf Antrag einen um 50% ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Abteilung Fußball
Für Mitglieder, die nur in der Abteilung Fußball Sport treiben, bleibt es - aufgrund der eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten – im Jahr 2023 noch bei den bisherigen Beiträgen.
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung kann während der Gymnastikstunden am Mittwoch- und Freitagvormittag in Anspruch genommen werden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung (Ausweis bitte mit einreichen) ist jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich und ist spätestens einen Monat vorher schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle zu richten. Der Austritt ist vollzogen, wenn Sie von der Geschäftsstelle eine schriftliche Gegenbestätigung erhalten haben.
Übermittlung des Aufnahmeantrags
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Änderungen
Bitte geben Sie alle Änderungen Ihrer Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) dem Verein bekannt. Bei einem Wechsel der Bankverbindung muss dem Verein schriftlich ein neues Lastschriftmandat erteilt werden. Ein Vordruck hierzu ist in der Geschäftstelle zu erhalten.