Mitgliedsbeiträge |
Monatlich |
Vierteljährlich | Jährlich |
Aufnahmegebühr |
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Vollmitglieder | 22,00 € | 66,00 € | 264,00 € | einmalig 22,00 € | |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 15,00 € | 45,00 € | 180,00 € | einmalig 15,00 € | |
Familienbeitrag | 40,00 € | 120,00 € | 480,00 € | einmalig 40,00 € | |
Auszubildende, Studierende bis 25 Jahre, |
15,00 € | 45,00 € | 180,00 € | einmalig 15,00 € | |
Fördernde Mitglieder nach §4 (2) c) der Satzung (Fördermitglieder sind zur Teilnahme an Online-Angeboten berechtigt) |
7,00 € | 21,00 € | 84,00 € | einmalig 7,00 € | |
Kinderbetreuung | 8,00 € | 24,00 € | 96,00 € | ||
Mahngebühr |
1. Mahnung:
5,00 €
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2. Mahnung:
10,00 €
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Zusatzgebühren (in der Geschäftsstelle ist nur Barzahlung möglich) |
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Schnupperstunde |
kostenlos |
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10er Karten für Nichtmitglieder Erwachsene (auch Eltern-Kind-Turnen) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, |
90,00 € 60,00 € |
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Spezielle Kursangebote mit Anmeldung kosten |
Sportbetrieb
Als Mitglied können Sie bei uns alle Sportangebote in Anspruch nehmen. Für abgeschlossene Kurse müssen Sie sich in der Geschäftsstelle anmelden.
Bei konkreten Fragen zum Sportbetrieb nehmen Sie bitte mit der in Frage kommenden Abteilung Kontakt auf.
Den Beitrag für das Wanderheim in Bichl und das Willy-Merkl-Haus in Spitzing bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
Schnupperstunde
Eine Schnupperstunde ist kostenlos. Sie brauchen sich dazu nicht anmelden. Bei Kursen mit Anmeldung ist keine Schnupperstunde möglich.
Eltern-Kind-Turnen
Die volljährige Person, die mit dem Kind am Eltern-Kind-Turnen teilnimmt, muss Mitglied sein. Das Kind oder die Kinder sind beitragsfrei.
Familienbeitrag
Eine Familie besteht mindestens aus einem Elternteil und ihrem minderjährigen Kind im selben Haushalt. Mit minderjährigen Kindern gleichgestellt sind Kinder in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre, solange diese noch im Haushalt der Eltern leben. Als Eltern gelten auch Stiefeltern, wenn diese mit dem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.
Ermäßigter Beitrag
Der ermäßigte Beitrag wird nur gewährt, wenn dieser nachgewiesen ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist bei Antragstellung vorzulegen. Nach Ablauf einer Bescheinigung ist eine Folgebescheinigung spätestens nach drei Monaten unaufgefordert einzureichen. Mitglieder, die keine Bescheinigung vorlegen, sind verpflichtet, den regulären Beitrag zu zahlen. Anerkannt werden nur Ausbildungen, die nach dem BAföG grundsätzlich förderfähig sind. Es wird kein Beitrag zurückerstattet!